Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Bundeshilfe zum Schutz von Unternehmen und Arbeitsplätzen

Die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 stellen die Wirtschaft vor erhebliche Probleme. Renommierte Unternehmen geraten unverschuldet in Liquiditätsengpässe, die Folgen sind Kurzarbeit, der Verlust von Arbeitsplätzen und die Notwendigkeit zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen. Als Initiative dagegen hat die Bundesregierung einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds eingerichtet, der zunächst bis Ende 2021 bestehen soll.

Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Hilfe für große und renommierte Betriebe

Der Rettungsschirm ist vor allem für große und bisher solvente Unternehmen gedacht, die durch die Corona-Krise ohne eigenes Verschulden mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben. Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist es, Betriebe zu unterstützen, die für die Infrastruktur der Wirtschaft wichtig sind. Auf diese Weise sollen die betreffenden Unternehmen wettbewerbsfähig und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds ergänzt die bereits geplanten Sonderprogramme der KfW.

Umfang des Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Die Bundesregierung beschließt folgende Maßnahmen:

  • Einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro zur Refinanzierung und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
  • Eine Kreditermächtigung von 100 Milliarden Euro zur Rekapitalisierung
  • Eine Kreditermächtigung von 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme

Der Fonds ist für folgende Unternehmen gedacht:

  • Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
  • Unternehmen mit mehr als 249 Arbeitnehmern durchschnittlich im Geschäftsjahr
  • Unternehmen mit mehr als 50 Millionen Euro Umsatz im Geschäftsjahr


Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, jedoch essenziell für die kritische Infrastruktur Deutschlands sind, können gegebenenfalls auch von den geplanten Maßnahmen profitieren. Dies wird im Einzelfall geprüft.

Finanzierung und Dauer

Das Maßnahmenpaket ist bis Ende 2021 in Kraft. Zur Finanzierung wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen und sich dafür der Deutschen Finanzagentur als seinem verlässlichen Marktzugang bedienen. Um möglichst vielen Unternehmen Zugang zu den Mitteln zu gewähren, wird der Kreis der Berechtigten um kleine und mittlere Unternehmen erweitert. Dabei legt die Bundesregierung die Vorgaben für die Definition von deren Größe großzügiger aus als die EU-Kommission. Zudem erhalten im Einzelfall auch kleinere Unternehmen Zugang, die für die Infrastruktur besonders relevant sind.

Wie kann ich von den Maßnahmen profitieren?

Um vom Maßnahmenpaket der Bundesregierung profitieren zu können, müssen Sie für Ihr Unternehmen einen Antrag beim Bundeswirtschaftsministerium stellen. Ob Sie Unterstützung aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhalten, entscheidet das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium. Dabei spielt insbesondere die Bedeutung Ihres Unternehmens für die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt eine Rolle.

Wer kann mich beraten?

Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Mit Ihnen können Sie die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen besprechen.

Ich erfülle die Voraussetzungen nicht – unter welchen Umständen kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

Der Fonds lässt sich auch von systemrelevanten kleineren Unternehmen sowie Betrieben in Anspruch nehmen, die wichtig für die kritische Infrastruktur Deutschlands sind. Anspruch haben auch Start-ups, die seit dem 1. Januar 2017 in mindestens einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mindestens 50 Millionen Euro einschließlich des durch diese Runde eingeworbenen Kapitals bewertet wurden.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Stellen nicht ersetzen.