Unterstützung des Bundes für Familien

Finanzielle Hilfen für Familien während der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie stellt viele Familien vor organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Deshalb hilft der Bund mit schnellen Maßnahmen, um Familien während der Corona-Krise finanziell zu entlasten.

Einkommenseinbußen wegen Schul- und Kindergartenschließung kompensieren

Kindergärten und Schulen sind geschlossen, Eltern müssen zu Hause bleiben und ihre kleinen Kinder selbst betreuen. Wer dann nicht von zu Hause aus arbeiten kann, muss mit Gehaltseinbußen rechnen. Die Bundesregierung federt nun durch Lohnersatz übermäßige Verdienstausfälle von Eltern ab. Möglich ist dies durch die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag am 25. März 2020 verabschiedet hat. Sie soll bis Ende März in Kraft treten.

Wer bekommt die Lohnfortzahlung?

Voraussetzungen für Lohnersatzzahlungen wegen Kinderbetreuung sind:

  • Die erwerbstätigen Eltern können keine anderweitige Betreuung sicherstellen und betreuen daher ihre Kinder unter 12 Jahren selbst.
  • Den Eltern stehen keine Gleitzeitstunden- oder Überstundenguthaben zur Verfügung.

Eltern erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für bis zu sechs Wochen. Der Höchstbetrag beträgt maximal 2.016 Euro. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber. Er muss dafür bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen.

Notfall-Kinderzuschlag (KiZ)

Familien mit geringem Einkommen steht auch in "normalen" Zeiten ein Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro monatlich zu. Hierfür war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Das ändert sich aufgrund der Corona-Krise ab April 2020. Ab dann müssen Familien bei der Beantragung des KiZ nur noch das Einkommen des letzten Monats nachweisen. Dies gilt bis zum 30. September 2020. Damit profitieren auch diejenigen, die erst seit Kurzem Verdienstausfälle haben. Wer den Kinderzuschlag erhält, zahlt zudem auch keine Kita-Gebühren und hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ab April können Sie den Not-Kinderzuschlag online beantragen.

Grundsätzliche Kriterien für den Bezug des Kinderzuschlags

Der Anspruch auf Kinderzuschlag richtet sich nach der individuellen Lebenssituation der Familie, insbesondere nach den Wohnkosten und der Höhe des Einkommens der Familie. Die Unterstützung ist für Familien mit geringem Einkommen gedacht. Die Höhe des KiZ hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Die Kinder sind jünger als 25 Jahre, ledig und leben mit im Haushalt der Eltern.
  • Die Eltern erhalten Kindergeld.
  • Die Eltern beziehen kein Arbeitslosengeld 2.

Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass es nicht ausreicht, Kindergeld zu beziehen, um Anspruch auf den Notfall-KiZ zu haben.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständige Behörde, die Arbeitsagentur oder Ihre Familienkasse nicht ersetzen.