Welche finanziellen Hilfen das Paket bietet und wie Sie diese beantragen können, erfahren Sie hier.
Sozialschutz-Paket
So unterstützt Sie der Staat
In Zeiten von Corona ist vor allem eines wichtig: die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Daher haben Bund und Länder zahlreiche Präventionsmaßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte beschlossen. Diese wirken sich allerdings auch auf das wirtschaftliche Leben aus und führen in vielen Haushalten zu erheblichen Einkommenseinbußen. Um die Folgen abzufedern, hat der Bund ein Sozialschutz-Paket zusammengestellt. Wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie hier.
Das Sozialschutz-Paket
Das Sozialschutz-Paket für Sie zusammengefasst
Angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz beschlossen, das vor allem Erwerbstätige, Familien und soziale Einrichtungen in finanzieller Not unterstützt. Das bereits in Kraft getretene Sozialschutz-Paket soll nicht nur den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern, sondern auch die Existenz sozialer Dienstleister und Einrichtungen absichern.
Das Paket umfasst unterschiedliche Maßnahmen.
- Vereinfachter Zugang zum Kinderzuschlag, zur Grundsicherung und zu weiteren existenzsichernden Leistungen
- Entschädigung bei Kinderbetreuung
- Zuschüsse für soziale Dienste
- Möglicher Zuverdienst bei Kurzarbeit für systemrelevante Arbeit
- Erweiterte Höchstdauer bei geringfügigen Beschäftigten
- Leichtere Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt
Die Hilfsmaßnahmen
Nutzen Sie den Sozialschutz für Ihre Familie
Aufgrund der Corona-Krise fehlt es vielen Unternehmen und Geschäften an Kunden und Aufträgen. Das wirkt sich zum Teil auch auf das private Einkommen der Beschäftigten aus. Ob durch geringere Einnahmen, Kurzarbeit oder Arbeitslosengeld: Viele Familien spüren die wirtschaftlichen Folgen der Krise deutlich.
Um die aktuelle Lebenssituation für Familien zu verbessern, erleichtert das Sozialschutz-Paket unter anderem den Zugang zum Kinderzuschlag. So wird zum Beispiel bei der Antragstellung auf die sonst erforderliche Vermögensprüfung verzichtet. Zudem können erwerbstätige Eltern, die wegen Kita- und Schulschließungen nun selbst ihre Kinder betreuen müssen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.
- Mehr Informationen zur finanziellen Unterstützung für Familien
Wie hilft das Paket sozialen Dienstleistern und Einrichtungen?
Auch soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge haben in Zeiten von Corona mit ernsthaften Einkommenseinbußen zu kämpfen. Aufgrund der zahlreichen Präventionsmaßnahmen des Bundes und der Länder fällt es den Beschäftigten zunehmend schwerer, Ihre Arbeit wie gewohnt auszuüben.
Der Bund bietet Betroffenen einen Sicherstellungsauftrag an, um die Existenz sozialer Dienstleister und Einrichtungen in Deutschland abzusichern. Laut dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) des Sozialschutz-Pakets sollen die zur Verfügung stehenden Beschäftigten dafür im Gegenzug das Land bei der Krisenbewältigung unterstützen. Nähere Informationen zu der Maßnahme finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Hilfe für Kleinstunternehmer und Selbstständige
Als Kleinstunternehmer, Soloselbstständiger und Freiberufler können Sie grundsätzlich Soforthilfe beantragen, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die durch die Corona-Krise entstanden sind. Die Zuschüsse dienen jedoch vor allem der Abdeckung von laufenden Betriebskosten. Die Kosten für Ihren privaten Lebensunterhalt deckt die Soforthilfe nicht ab. Wer aufgrund der aktuellen Krise auch privat unter erheblichen Einkommenseinbußen leidet, kann jedoch dank des Sozialschutz-Pakets einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. Die Maßnahme soll alle betroffenen Erwerbstätigen, insbesondere aber Kleinunternehmer und Soloselbstständige unterstützen.
- Informieren Sie sich über die Soforthilfe für Kleinstunternehmen
So stellen Sie Ihren Antrag
Wer ist antragsberechtigt?
Wenn Sie erwerbsfähig sind, aber Ihren Lebensunterhalt durch Ihr eigenes Einkommen oder Vermögen nicht mehr bestreiten können, haben Sie in der Regel Anspruch auf die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Das gilt nicht nur für Erwerbstätige in Kurzarbeit oder Bürger, die Arbeitslosengeld beziehen, sondern auch für Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmer.
So beantragen Sie die Grundsicherung
Den Antrag auf Grundsicherung können Sie formlos per Telefon, E-Mail oder schriftlich bei Ihrem zuständigem Jobcenter stellen. Damit Sie die finanzielle Hilfe schnell erreicht, verzichten die Behörden auch hier bei der Antragstellung vorübergehend auf eine Vermögensprüfung. Die Prüfung wird jedoch nur dann ausgesetzt, wenn Sie kein erhebliches Vermögen besitzen und dies in Ihrem Antrag auch erklären.
Um die Antragstellung für Sie zu erleichtern, stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website eine kurze Anleitung sowie nützliche Mustervorlagen für Ihren Antrag zur Verfügung.
Beachten Sie die Fristen der einzelnen Maßnahmen
Bitte achten Sie darauf, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen. Die Aussetzung der Vermögensprüfung bei der Grundsicherung ist zum Beispiel befristet und gilt vorerst nur für Bewilligungszeiträume zwischen 1. März 2020 und 30. Juni 2020. Welche Fristen und Voraussetzungen für die weiteren Maßnahmen aus dem Sozialschutz-Paket gelten, erfahren Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen
- FAQ der Arbeitsagentur zur Grundsicherung
- FAQ des BMAS zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung
- Flexibilisierung der Kurzarbeit
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.