Die Bundesregierung unterstützt kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
Soforthilfe für Kleinstunternehmen
Hilfspaket für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler
Viele Unternehmen spüren die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Vor allem Kleinstunternehmen, Freiberufler und Selbstständige sind von existenzbedrohenden Zahlungsschwierigkeiten betroffen. Denn sie verfügen häufig nicht über ausreichende Sicherheiten, um Liquiditätsengpässe eigenständig zu überbrücken. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung am 23. März ein umfassendes Hilfsprogramm für kleine Unternehmen und Selbstständige beschlossen.
Das Hilfspaket
Die Bundesregierung stellt mit dem Hilfsprogramm für Kleinstunternehmen ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit deckt sie die Hilfe für einen substanziellen Anteil der über drei Millionen Betroffenen in Deutschland ab. Mit dem Hilfspaket können Kleinstunternehmen bzw. Selbstständige kurzfristige Zuschüsse beantragen.
Wer erhält welche Hilfe?
Das Hilfspaket soll vor allem Freiberuflern, Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen einschließlich landwirtschaftlichen Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zugutekommen. Sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, können Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten in Vollzeitäquivalenz einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro und Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten in Vollzeitäquivalenz einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro erhalten. Der Zuschuss ist einmalig und kann für drei Monate beantragt werden. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können die Zuschüsse nur beantragen, wenn
- sie ihre Dienstleistungen oder Waren bereits vor dem 1. Dezember 2019 auf dem Markt angeboten haben oder hauptsächlich als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind,
- sie ihre Tätigkeiten von einem Geschäftsführungssitz oder einer Betriebsstätte in Deutschland ausführen,
- sie sich aufgrund der Corona-Krise in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten befinden und
- sie bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sind.
So beantragen Sie Hilfe
Damit das Programm die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen so schnell wie möglich sichern kann, verzichtet die Regierung auf ein anspruchsvolles Antragsverfahren. So können Kleinstunternehmen und Selbstständige den Antrag formlos bei ihrer zuständigen Landesbehörde einreichen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt ebenfalls über die Länder. Ab wann die Gelder zur Verfügung stehen, hängt von der jeweiligen Landesbehörde ab.
Eine Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2020 möglich.
Zuständige Behörden und Stellen in Ihrem Land
Bei Fragen zu Ihrem Antrag oder dessen Bewilligung wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde bzw. Stelle bei Ihnen vor Ort. Der nachfolgende Link führt Sie zu weiteren Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Dort finden Sie auch eine Übersicht zu den entsprechenden Ansprechpartnern je Bundesland. Eine solche Übersicht finden Sie zudem in der FörderWelt der DZ BANK.
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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.