Wie mittelständische Unternehmen den KfW-Schnellkredit nutzen können, erfahren Sie hier.
KfW-Schnellkredit
Weiterer Schutzschirm für den Mittelstand
Der Mittelstand bildet das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Um mittelständische Unternehmen und damit die Wirtschaft in Deutschland in der Corona-Krise weiter zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen KfW-Schnellkredit beschlossen. Mehr zu den Eckpunkten des neuen Kredits für den Mittelstand erfahren Sie hier.
Wer kommt für den Schnellkredit infrage?
Für den KfW-Schnellkredit können sich mittelständische Unternehmen und Selbstständige seit dem 15. April 2020 an ihre Hausbank wenden – vorausgesetzt, sie befinden sich aufgrund der Corona-Krise in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten. Wer bereits vor Beginn der Krise – also vor dem 1. Januar 2020 – in eine finanzielle Schieflage geraten ist, kommt für den Schnellkredit nicht infrage. Mit dem KfW-Schnellkredit fördert der Bund grundsätzlich nur Unternehmen und Selbstständige, die unter anderem
- mehr als 10 Beschäftigte aufweisen,
- seit mindestens Januar 2019 am Markt tätig sind und
- die im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben.
Wofür Sie den KfW-Schnellkredit einsetzen können
Den Schnellkredit können Betroffene sowohl für Betriebsmittel als auch für Investitionen verwenden. So können mittelständische Unternehmen neue Anschaffungen wie zum Beispiel Maschinen finanzieren, aber auch ihre laufenden Kosten für Gehälter, Miete oder auch Warenlager decken.
Bitte beachten Sie, dass die KfW einige Vorhaben generell nicht fördert oder nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Mitarbeiter Ihrer Raiffeisenbank Oberteuringen-Meckenbeuren eG berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Der Schnellkredit im Überblick
- Für mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
- Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten können einen Schnellkredit von bis zu 500.000 Euro beantragen.
- Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern beträgt die maximale Kredithöhe 800.000 Euro.
- Mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren
- Für Investitionen und laufende Betriebskosten einsetzbar
Weitere Informationen
- Weitere Corona-Kredithilfen
- Soforthilfe für Kleinstunternehmen
- Flexibilisierung der Kurzarbeit
- Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Schnellkredit
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihre Bank oder die zuständigen Behörden nicht ersetzen.