Der Bund hat die Flexibilisierung der Kurzarbeit beschlossen. So können Unternehmen leichter Kurzarbeitergeld beantragen.
Flexibilisierung der Kurzarbeit
So können Unternehmen leichter Kurzarbeitergeld beantragen
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Unternehmen in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen. Dazu gehört auch die Flexibilisierung der Kurzarbeit. Die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sollen so bis zum 31. Dezember 2020 erleichtert werden, um Arbeitnehmer vor einer drohenden Kündigung zu bewahren. Welche Neuregelungen nun gelten und wie Sie Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter beantragen, erfahren Sie hier.
So wird Ihnen die Beantragung von Kurzarbeitergeld erleichtert
Die Flexibilisierung der Kurzarbeit soll die Liquidität Ihres Unternehmens schützen und dazu beitragen, betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Corona-Pandemie zu verringern beziehungsweise zu verhindern.
Das Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber beantragt werden und kann nun zu verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden. So müssen nur noch zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein, die Sozialversicherungsbeiträge werden voll übernommen und auch Leiharbeit wird in die Regelung einbezogen.
Neue Regelung vereinfacht den Antrag
Sie können nun aufgrund der gesetzlichen Anpassungen leichter Kurzarbeitergeld beantragen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass Unternehmen nun Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wenn mindestens zehn Prozent der Arbeitnehmer einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Dieser lag vorher bei einem Drittel der Belegschaft. Zudem erstattet die Agentur für Arbeit Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge vollständig. Auch Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
In Unternehmen, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Kurzarbeitergeld erhalten jedoch nur versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die bereits in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Für Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Minijobs angestellt sind, können Sie keine Kurzarbeit beantragen.
So beantragen Sie Kurzarbeitergeld
Wenn Sie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen Sie dies zuvor den betroffenen Arbeitnehmern ankündigen. Hier bedarf es einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder alternativ einer Zustimmung aller von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls notwendige tarifliche Ansprüche wie Ankündigungsfristen einhalten. Im Anschluss können Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Betriebssitz stellen. Diese prüft, ob das Kurzarbeitergeld bewilligt werden kann.
Höhe des Kurzarbeitergelds
Das Kurzarbeitergeld wird nach dem Netto-Entgeltausfall berechnet. Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, bekommen grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Wenn mindestens ein Kind mit im Haushalt lebt, liegt das Kurzarbeitergeld bei 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Das Kurzarbeitergeld kann maximal zwölf Monate lang von Ihren Mitarbeitern bezogen werden.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.