Corona-Kredithilfe

Finanzielle Engpässe überbrücken

Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Raiffeisenbank Oberteuringen-Meckenbeuren eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.

Kreditprogramme

Folgende Förderprogramme von Bund und Ländern stehen Ihnen zur Verfügung:

Bundesweite Maßnahmen der KfW

Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.

Maßnahmen der Landesförderinstitute

Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.

Maßnahmen der Bürgschaftsbanken

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.

Weitere Informationen

Eine aktuelle Übersicht aller Fördermaßnahmen von Bund und Ländern finden Sie im Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.

Zudem können Sie über den FördermittelFinder in der FörderWelt herausfinden, welches Programm sich für Sie am besten eignet. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Kreditantrag vorzubereiten und erste Angaben zu Ihrem Finanzierungsbedarf zu machen. Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie als Grundlage für das Gespräch mit unseren Firmenkundenberatern nutzen können.

So können Sie die Förderung beantragen

Anträge können ab sofort gestellt werden

Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Landesförderinstitute können ab sofort bei Ihrer Raiffeisenbank Oberteuringen-Meckenbeuren eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Raiffeisenbank Oberteuringen-Meckenbeuren eG.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:

  • eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
  • die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
  • eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
  • einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
  • eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.


Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.

Weitere Maßnahmen des Bundes

Folgende Maßnahmen der Bundesregierung können Sie zusätzlich in Anspruch nehmen:

Soforthilfe für Kleinstunternehmen

Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Hilfsprogramms für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Sie können bis zum 31. Mai 2020 einen formlosen Antrag auf Unterstützung bei Ihrer zuständigen Landesbehörde einreichen.

Steuerstundung

Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.

Kurzarbeitergeld

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen

Wer kann Hilfe beantragen?

Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Hilfe zu erhalten?

Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.

Wer kann mich zu den Fördermaßnahmen beraten?

Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.